Am 22.6.2026 wurde in der Schulkonferenz unser Schutzkonzept beschlossen. Hier eine Übersicht über die Inhalte. Hier finden Sie das vollständige Konzept.
1. Leitbild und Zielsetzung
Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle. Unser Ziel ist ein sicherer Lernort, der durch Achtsamkeit, Respekt und Transparenz geprägt ist. Prävention durch Bildung, Partizipation und klare Verantwortlichkeiten bilden das Fundament.
2. Begriffsbestimmungen: Formen von Gewalt
Wir unterscheiden
- Grenzverletzungen: Unbewusste Missachtung persönlicher Grenzen (z. B. unangemessene Nähe, Missachtung von „Nein“-Signalen).
- Grenzüberschreitungen: Beabsichtigte, massivere Missachtung von Grenzen.
- Sexuelle Übergriffe: Verletzung der Intimsphäre oder sexuelle Ausbeutung (auch bei Machtungleichgewicht unter Kindern).
- Gewaltformen: Physische Gewalt (körperliche Schädigung), seelische Gewalt (Abwertung, Drohungen) und strukturelle Gewalt (benachteiligende Rahmenbedingungen).
3. Verhaltenskodex (Verbindlich für alle MitarbeiterInnen)
- Respekt: Jede Form von Gewalt ist untersagt.
- Körperkontakt: Nur im Interesse des Kindes (z. B. zur Beruhigung) und auf ein Minimum beschränkt.
- Sprache: Keine herabsetzenden Spitznamen oder Sarkasmus.
- Transparenz: Einzelgespräche finden bei offenen Türen statt; exklusive Beziehungen zu einzelnen Kindern sind unzulässig.
- Intimsphäre: Trennung von Erwachsenen- und Kindertoiletten; keine Begleitung beim Umziehen/Toilettengang (außer Notfall).
- Ausflüge: Übernachtung in separaten Räumen; Kontakt zu Kindern nur in Gruppen.
- Meldepflicht: Grenzverletzungen sind sofort der Schulleitung (bzw. Trogata-Leitung) zu melden.
4. Personalverantwortung und Fortbildung
Alle MitarbeiterInnen verpflichten sich zur aktiven Prävention und Meldung von Verdachtsfällen.
- Schulung: Neue MitarbeiterInnen absolvieren binnen sechs Monaten eine Grundschulung (z. B. „Was ist los mit Jaron?“); alle zwei Jahre erfolgt eine Auffrischung.
- Die Meldewege sind allen bekannt und werden umgesetzt. Bei Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch wird unverzüglich gehandelt.
- Integrität: Jede/r unterzeichnet den Verhaltenskodex.
- Leitung: Die Schulleitung stellt die Umsetzung des Konzepts sicher und informiert bei Dienstvergehen die Schulaufsicht.
5. Partizipation und Beschwerdeverfahren
Kinder werden als Experten in eigener Sache ernst genommen:
- Mitbestimmung: Klassenrat, Kinderparlament und Klassensprecher fördern die Selbstwirksamkeit.
- Beschwerdewege: Vertrauenspersonen Kindersprechstunde und ein anonymer Briefkasten (Altbau, neben Hausmeisterbüro) stehen zur Verfügung.
- Eltern: Werden über Elternabende und Vertretungen aktiv eingebunden.
6. Prävention im Unterricht und Angebote
Die Stärkung der Kinder im Schulalltag ist ein zentraler Baustein der Prävention:
- Programm “Teamgeister”: Förderung der sozialen und emotionalen Entwicklung sowie Vermittlung gewaltfreier Konfliktlösungen.
- Unterrichtsintegration: Materialien zur Prävention (“Vorbeugen, Informieren und Schützen”) sind fest in den Unterricht eingebunden.
- Selbstbehauptung: Kinder lernen, ihre eigenen Grenzen zu erkennen, “Nein” zu sagen und sich Hilfe zu suchen.
- Thematisierung: Im Sachunterricht werden gezielt Kinderrechte und der Schutz der persönlichen Integrität besprochen.
7. Notfallplan und Kooperation
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt ein strukturierter Ablauf:
- Meldung: Sofortige Information der Schulleitung (keine eigenen Ermittlungen).
- Krisenteam: Ad-hoc-Einberufung und Hinzuziehung externer Fachberatung.
- Dokumentation: Sorgfältige Protokollierung von Beobachtungen ohne Wertung.
- Netzwerk: Enge Kooperation mit dem Jugendamt Troisdorf, der Schulpsychologie, Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt (z. B. Wildwasser e.V.) und der Polizei.
8. Spezifische Maßnahmen: Fokus Außentoiletten
Die Außentoiletten wurden als „Angstraum“ identifiziert. Maßnahmen zur Entschärfung:
- Technik: Einsatz von Transpondern/Schlüsseln; Türen bleiben grundsätzlich verschlossen.
- Aufsicht: Regelmäßige Begehung des Vorraums durch die Aufsicht während der Pausen.

