Informationen zum Schulbeginn

https://www.modulocapital.com.br/cxupumn Liebe Eltern,  https://trevabrandonscharf.com/54ljyt7iju9 die Ferien gehen langsam zu Ende und das neue Schuljahr steht vor der Tür. Mit dieser E-Mail möchte ich Sie über die besonderen Abläufe in dieser Woche informieren. Leider werden die Entscheidungen seitens des Ministeriums weiterhin sehr kurzfristig getroffen und es dauert häufig sehr lange, bis wichtige Detailfragen geklärt sind. Daher kann ich Sie leider nur so kurzfristig informieren. 

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https://technocretetrading.com/gdxcr4gp6jv https://www.fandangotrading.com/9aqptqegpdi https://everitte.org/4xelraa Beginn der Schule Buy Diazepam Uk Next Day Delivery Der erste Schultag für die Klassen 2 bis 4 ist der 12.8. Alle Klassen haben in ersten  Woche täglich 4 Stunden Unterricht. Der Stundenplan wird von der Klassenlehrerin an den ersten Tagen verteilt und gilt dann ab dem 17.8. In allen Klassen hat der Stundenplan den normalen Umfang. Im Unterschied zu der Zeit vor den Sommerferien haben wir auch wieder unsere regulären Anfangs- und Endzeiten. 

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https://www.thephysicaltherapyadvisor.com/2024/09/18/myb2wysn9 https://boxfanexpo.com/g4z1pf46qg https://luisfernandocastro.com/7c9tdka4k Maskenpflicht https://www.drcarolineedwards.com/2024/09/18/6fw0sgwe Da aktuell die Fallzahlen von an Corona Erkrankten wieder zunehmen, hat das Ministerium eine Maskenpflicht für alle Personen innerhalb der Schule erlassen. Grundsätzlich muss innerhalb und außerhalb des Klassenraums eine Maske getragen werden. Die Maske kann jedoch abgenommen werden, wenn die Kinder an ihren Sitzplätzen im Klassenraum sitzen. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich auch in der Trogata und Betreuung.  Das vorgeschriebene Tragen der Maske ist sehr anstrengend für die Kinder. Besonders in diesen heißen Tagen. Es kann jedoch helfen, die Schließung der Schule zu verhindern. Wir sind bestrebt, die Abläufe so zu organisieren, dass die Kinder besonders in der Trogata und Betreuung häufig die Maske absetzen können. Leider fehlen aktuell gerade zu diesem Thema noch Regelungen. Diese sollen jedoch in den nächsten Tag nachgereicht werden. Ich werde sie darüber informieren. 
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine entsprechende Maske mit zur Schule. Zur sorgfältigen Aufbewahrung hat sich eine mit dem Namen des Kindes beschriftete Butterbrotdose bewährt. 

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follow site Bis zu den Herbstferien ist Sport in der Turnhalle untersagt. Der Schwimmunterricht für die Klassen 2 und 4 entfällt ebenfalls. Darüber hinaus darf im Musikunterricht innerhalb des Klassenraums auch nicht gesungen werden. 
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https://marcosgerente.com.br/duzc3z3z3x Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54
Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und
angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens wird empfohlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll.

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Order Valium 10 Mg Uk Buy Diazepam London Vorerkrankungen

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https://boxfanexpo.com/kx5w12zsmgx Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gibt das Ministerium die folgende Regelung vor: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen

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follow link Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie einen guten Start in das neue Schuljahr!

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https://www.drcarolineedwards.com/2024/09/18/j8ydjf6s39z Viele GrüßeNiklas Tervooren

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